Infokasten-Kopf
Das Wetter
in Moers
© meteo24.de
Infokasten Fuss

Haus- und Badeordnung

Die Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH laden Sie zu einigen Stunden aktiver Freizeitgestaltung und Erholung in angenehmer Atmosphäre ein. Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und hören gern Ihre Wünsche und Anregungen.

Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher der Bäder sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme. In Ihrem eigenem Interesse bitten wir Sie daher, diese Haus- und Badeordnung sowie die Ratschläge und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Sie dienen vor allem Ihrer persönlichen Sicherheit, aber auch der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.

Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich an.

I. Allgemeines

  1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

  2. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung verboten.

  3. Das Rauchen ist in Hallenbädern nicht gestattet, in Freibädern nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches gestattet.

  4. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

  5. Den Anweisungen des Personals des Bades ist unbedingt Folge zu leisten. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

  6. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. Darüber hinaus können Wünsche und Beschwerden schriftlich bei der Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH eingereicht werden.

  7. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

  8. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen.

  9. Teile des Bades werden videoüberwacht. Den videoüberwachten Bereich erkennen Sie anhand der Ausschilderungen vor Ort.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden durch Aushang in den Bädern bekannt gegeben.

  2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades ganz oder teilweise einschränken.

  3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

    a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    b) Personen, die Tiere mit sich führen.
    c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an Hautveränderungen leiden, bei denen sich z. B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen.

  4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ferner Kindern unter 7 Jahren, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

  5. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Diese ist dem Bäderpersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Beim Verlassen des Bades verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

  6. Gelöste Eintrittskarten bzw. Punktekarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittskarten bzw. Punktekarten wird kein Ersatz geleistet.

III. Haftung

  1. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

  2. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

  3. Für Wertsachen, Bargeld und Garderobe haftet der Betreiber jedoch auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nur bis zum Betrag von 100,-- €. Voraussetzung für diese Haftung bis 100,-- € ist, dass die besondere Aufbewahrung an der dafür bestimmten Stelle (Wertfächer) erfolgte.

IV. Benutzung der Bäder

  1. In den Bädern müssen die Schwimmbecken 15 Minuten vor dem festgesetzten Öffnungsende verlassen werden. Die Kassen in den Bädern werden 60 Minuten vor dem festgesetzten Öffnungsende geschlossen.

  2. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten. Für den in Verlust geratenen Schlüssel u.ä. ist ein Betrag entsprechend der Festsetzung des Tarifs zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

  3. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.

  4. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

  5. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.

  6. Das Schwimmen ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Für Begleitpersonen von Kindern bei Schwimmkursen, Schülern, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen sowie anderen vergleichbaren Personen ist der sonstige Aufenthalt im Beckenbereich in Straßenkleidung zulässig, wenn Überzieher für das Schuhwerk verwendet, Badelatschen getragen oder barfuss gegangen wird.

  7. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass
    a) der Sprungbereich frei ist,
    b) nur eine Person das Sprungbrett betritt.

  8. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal.

  9. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
    Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

Besondere Bestimmungen für Freibäder

  1. Für verlorene Schlösser/ Schlüssel ist vor Aushändigung der Kleidung der im Tarif festgesetzte Betrag zu entrichten. In derartigen Fällen ist vor der Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen.

  2. Kleidung, die eine halbe Stunde nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom Personal geöffnet.

  3. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

  4. Im Übrigen gelten alle anderen, auch auf Freibäder zutreffende Ziffern dieser Badeordnung sinngemäß.

VI. Ausnahmen

  1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

VII. Schlussbestimmungen

  1. Diese Haus- und Badeordnung ist in der Eingangshalle bzw. vor der Kasse des Bades ausgehängt. Sie kann auf Verlangen auch beim Schwimmmeister eingesehen werden.

Inkrafttreten

  1. Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.05.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Haus- und Badeordnung vom 30.07.2003, zuletzt geändert am 12.12.2008, außer Kraft.

Moers, den 22.04.2010

gez.

Hohensträter

Geschäftsführer sbb



Badespass in Moers